Telekommunikationsgesetz - Umlagefähigkeit von der Kabelgebühr bis 01.07.2024


Telekommunikationsgesetz - Umlagefähigkeit von der Kabelgebühr bis 01.07.2024

Die Kabelgebühr darf nur bis 01.07.2024 auf den Mieter in den Nebenkosten umgelegt werden.