Immobilienkauf zur Anlage

vom Angebot bis zur Vermietung

Immobilienkauf zur Anlage

vom Angebot bis zur Vermietung

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  1. Angebot im Internet entdecken
  2. Verkäufer oder Makler kontaktieren
  3. Unterlagen erhalten und diese prüfen
  4. Besichtigungstermin vereinbaren
  5. Objekt prüfen
  6. Finanzierung prüfen
  7. Kaufangebot abgeben
  8. Kaufvertragsentwurfsvorbereitung
  9. Notartermin vereinbaren und wahrnehmen
  10. Kaufpreiszahlung
  11. Übergabetermin vereinbaren
  12. Übergabe durchführen
  13. nötige Renovierungsarbeiten durchführen
  14. Vermietungsangebot Online stellen
  15. Interessentenanfragen beantworten und Besichtigungen durchführen
  16. Selbstauskunft, Gehaltsnachweise und Schufa prüfen
  17. Mietvertrag erstellen und unterschreiben
  18. Übergabe an den Mieter mit Zählerablesung

🇬🇧 English Buying Real Estate as an Investment

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Zusatzvereinbarungen bei Mietverträgen

Individualvereinbarungen

Zusatzvereinbarungen bei Mietverträgen

Individualvereinbarungen werden in einem Mietvertrag handschriftlich fixiert, hierbei handelt es sich um Vereinbarungen in denen der Mieter mitwirken kann, diese sind nicht pauschal im Mietvertrag vorformuliert.

  • Die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde wurde dem Mieter ausgehändigt.
    • Der Mieter ist verpflichtet seiner gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen.
  • Die Wohnung war bei Einzug des Mieters frisch gestrichen, bei Auszug des Mieters wird die Wohnung im gleichen Zustand hinterlassen. (farbige Wände werden vom Mieter in weiß überstrichen)
  • Die Wohnung, die Garage und der Keller müssen bei Auszug leer u. sauber sein.
  • Der Vermieter überlässt dem Mieter die Einbauküche zur Nutzung ohne Berechnung.
    • Der Mieter verpflichtet sich, diese auf eigene Kosten instand zu halten.
    • Sofern Elektrogeräte nicht mehr reparabel sind, ersetzt der Mieter diese auf eigene Kosten.
    • Die neuen Ersatzgeräte verbleiben im Eigentum des Mieters.
  • Der Mieter muss eine Haftpflichtversicherung inkl. Mietschäden abschließen.
  • Die Rauchwarnmelder wartet der Mieter.
  • Die Räum- und Streupflicht und die Gartenpflege übernimmt der Mieter.
  • In der gesamten Wohnung dürfen die Fliesen nicht anbohrt werden.
  • Die Wohnung war bei Einzug schimmelfrei.

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