Individualvereinbarungen bei Wohn-Mietverträgen
https://www.youtube.com/watch?v=WAv_1I-CkvE
https://www.youtube.com/shorts/iyvnWpvFGnw
Eine Individualvereinbarung wird nach einer Diskussion bzw. Besprechung von Vermieter und Mieter nach Einverständnis beider Vertragsparteien in den Vertrag mit aufgenommen, dies ist kein Standardvertragsteil.
- Die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde wurde dem Mieter ausgehändigt.
- Bei Auszug des Mieters muss die gesamte Wohnung fachgerecht weiß gestrichen werden.
- Die Wohnung, der TG-Stellplatz und der Keller sind sauber u. leer zu übergeben.
- Die Fliesen im Bad und Küche dürfen nicht angebohrt werden.
- Die Einbauküche war bei Einzug des Mieters neu. Sollte nach der Garantie etwas defekt werden muss es vom Mieter repariert oder ersetzt werden.
- Die Einbauküche bleibt im Eigentum der Eigentümer/Vermieter der Wohnung.
- Der Mieter hat eine Haftpflichtversicherung inkl. Mietschäden abzuschließen.
- Die Rauchwarnmelder wartet der Mieter selbst.
- Der Winterdienst und die Gartenpflege übernimmt der Mieter.
- Die Hausreinigung wird vom Mieter übernommen, diese erfolgt Intervallweise.
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