Individualvereinbarungen bei Wohn-Mietverträgen

Individualvereinbarungen bei Wohn-Mietverträgen

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https://www.youtube.com/shorts/iyvnWpvFGnw

Eine Individualvereinbarung wird nach einer Diskussion bzw. Besprechung von Vermieter und Mieter nach Einverständnis beider Vertragsparteien in den Vertrag mit aufgenommen, dies ist kein Standardvertragsteil.

  • Die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde wurde dem Mieter ausgehändigt.
  • Bei Auszug des Mieters muss die gesamte Wohnung fachgerecht weiß gestrichen werden.
  • Die Wohnung, der TG-Stellplatz und der Keller sind sauber u. leer zu übergeben.
  • Die Fliesen im Bad und Küche dürfen nicht angebohrt werden.
  • Die Einbauküche war bei Einzug des Mieters neu. Sollte nach der Garantie etwas defekt werden muss es vom Mieter repariert oder ersetzt werden.
  • Die Einbauküche bleibt im Eigentum der Eigentümer/Vermieter der Wohnung.
  • Der Mieter hat eine Haftpflichtversicherung inkl. Mietschäden abzuschließen.
  • Die Rauchwarnmelder wartet der Mieter selbst.
  • Der Winterdienst und die Gartenpflege übernimmt der Mieter.
  • Die Hausreinigung wird vom Mieter übernommen, diese erfolgt Intervallweise.

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Zusatzvereinbarungen bei Mietverträgen

Individualvereinbarungen

Zusatzvereinbarungen bei Mietverträgen

Individualvereinbarungen werden in einem Mietvertrag handschriftlich fixiert, hierbei handelt es sich um Vereinbarungen in denen der Mieter mitwirken kann, diese sind nicht pauschal im Mietvertrag vorformuliert.

  • Die Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde wurde dem Mieter ausgehändigt.
    • Der Mieter ist verpflichtet seiner gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen.
  • Die Wohnung war bei Einzug des Mieters frisch gestrichen, bei Auszug des Mieters wird die Wohnung im gleichen Zustand hinterlassen. (farbige Wände werden vom Mieter in weiß überstrichen)
  • Die Wohnung, die Garage und der Keller müssen bei Auszug leer u. sauber sein.
  • Der Vermieter überlässt dem Mieter die Einbauküche zur Nutzung ohne Berechnung.
    • Der Mieter verpflichtet sich, diese auf eigene Kosten instand zu halten.
    • Sofern Elektrogeräte nicht mehr reparabel sind, ersetzt der Mieter diese auf eigene Kosten.
    • Die neuen Ersatzgeräte verbleiben im Eigentum des Mieters.
  • Der Mieter muss eine Haftpflichtversicherung inkl. Mietschäden abschließen.
  • Die Rauchwarnmelder wartet der Mieter.
  • Die Räum- und Streupflicht und die Gartenpflege übernimmt der Mieter.
  • In der gesamten Wohnung dürfen die Fliesen nicht anbohrt werden.
  • Die Wohnung war bei Einzug schimmelfrei.

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