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Beim Verkauf innerhalb der Frist wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Gleichzeitig können jedoch sämtliche Ausgaben gegengerechnet werden, was die tatsächliche Steuerlast spürbar mindert.
Und dennoch bleibt ein Gedanke, der mir persönlich wichtig ist: Ein Gewinn ist und bleibt ein Gewinn – auch dann, wenn er versteuert werden muss.
Denn während der realisierte Gewinn heute klar vor uns liegt, bleibt die Zukunft ungewiss. Niemand kann mit Sicherheit sagen, wie sich der Wert einer Immobilie in ein paar Jahren entwickeln wird. Vielleicht steigt er weiter – vielleicht aber auch nicht.
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