Verkauf von Betriebsvermögen & landwirtschaftlichen Flächen – bitte nicht ohne Beratung
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Beim Verkauf von Immobilien, die sich im Betriebsvermögen befinden – insbesondere bei landwirtschaftlichen Gebäuden oder Flächen – ist besondere Vorsicht geboten.
Hier gilt ganz klar: Vor jeder Entscheidung sollte unbedingt ein Steuerberater eingebunden werden.
Denn in vielen Fällen kann ein Verkauf eine Betriebsauflösung auslösen oder steuerlich wie eine solche behandelt werden. Die Folge: Es fällt eine entsprechende Steuer an.
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